Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ”elas.pictures”. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch der AuftraggeberIn bestimmt.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Bei Onlinenutzung ist mindestens der Name der Fotografin am Bild (elas.pictures) zu nennen, wenn möglich wird auf eine Internetseite der Fotografin verwiesen (www.elas.pictures).

7 . Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei der Fotografin. An die KundIn gehen nur Dateien in Form von Jpegs. Die Fotografin gibt keine RAW-Dateien heraus.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber EndverbraucherInnen weist die Fotografin das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.

2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird, wenn nicht anders besprochen, eine Anzahlung i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung fällig.

3. Weitere Kosten sind am Tag des Shootings passend in bar zu begleichen oder müssen per Vorkasse gezahlt werden. 

4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt die AuftraggeberIn in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Der AuftraggeberIn ist der Stil der Fotografin bekannt. Wünscht die AuftraggeberIn während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen von der AuftraggeberIn gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder oder weiteren Präsentationsmaterials nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der AuftraggeberIn. Die AuftraggeberIn kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Die AuftraggeberIn erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Weitergabe des Bildmaterials an andere Dienstleister ist untersagt, hierfür dürfen Kontaktdaten der Fotografin an interessierte Dienstleister weiter gereicht werden.

2. Veröffentlichungsrechte: Für "elas.pictures" ist es wichtig, Bilder von Shootings jeglicher Art sowie Reportagen zu veröffentlichen, damit Kunden sich von der Qualität und Kreativität der Arbeiten überzeugen können. Grundsätzlich ist der ausgeschriebene Preis mit Veröffentlichungsrechten zu sehen, sofern nicht anders vertraglich festgehalten. Mit erhalt der Rechnung willigt die AuftraggeberIn ein, dass "elas.pictures" die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf besonderer Absprache!

3. "elas.pictures" darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden bei Reportagen die Gäste der Veranstaltung darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, "elas.pictures" von der Haftung vollumfänglich freistellen.

4. Widerspruch gegen die Veröffentlichung kann in schriftlicher Form eingereicht werden. Sollte bei Auftragsbeginn ein Sonderangebot in Anspruch genommen worden sein (der Erhalt der Rechnung + AGB und der damit entrichtete Betrag galt als Einwilligung und wird so gehandhabt), was die Weiterverarbeitung der Bilder durch den Fotografen weiterhin ausdrücklich erlaubte, kann dies nur im Rahmen der Möglichkeiten widerufen werden. Für bis dahin Vervielfältigungen anderer Seiten ist die Fotografin nicht verantwortlich. Damit entstehende Kosten sind von der AuftraggeberIn zu tragen. Das Sonderangebot erlischt damit, dies und weiterere Maßnahmen die nötig sind zur Löschung der Fotodateien wird der KundIn in Rechnung gestellt.

VI. Mitwirkungspflichten der Kunden
Die KundIn hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, Veröffentlichungsrechte etc.). Wird die FotografIn für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird die KundIn der FotografIn eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihr während der betreffenden Veranstaltung sowie eine Stunde vor deren Beginn als verantwortliche AnsprechpartnerIn für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als vier Stunden dauern, ist die FotografIn und deren AssistentIn zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern die AuftraggeberIn nicht nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der AuftraggeberIn kann die FotografIn auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei jeglichen Stornierungen ohne Zeitfaktor seitens der AuftraggeberIn wird in jedem Fall die Anzahlung inne behalten. Bei Stornierung des Auftrages zwei Wochen vor Geltungstag durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet). Bei Stornierungen des Auftrages 7 Tage vor Geltungstag durch die AuftraggeberIn wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 90% fällig und ist von ihr/ihm zu zahlen. Hochzeiten sind gesondert geregelt und werden bei einer Absage 8 Wochen vor Auftragsdatum mit 75% in Rechnung gestellt.

4. Sollte die Hochzeit seitens der Auftraggeber aus persönlichen Befindlichkeiten auf ein anderes Datum verschoben werden, obwohl die Hochzeit stattfinden kann, wenn auch im kleineren Rahmen, so werden 25% des Honorars fällig, vorausgesetzt das Ausweichdatum wird weiterhin von "elas.pictures" begleitet. Ansonsten gilt VII 3.

5. Eine erhaltene Rechnung verpflichtet zur Inanspruchnahme der Dienstleitung. Sollte weder eine Anzahlung geleistet werden noch schriftlich storniert werden wird der volle Betrag zu Lasten der AuftraggeberIn fällig.

VIII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der AuftraggeberIn werden nur im erforderlichen Maße gespeichert. Die FotografIn verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Löschung der gespeicherten Bilder und damit verbundenen Daten erfolgt nach drei Monaten. Rechnungen und die damit verbundenen Daten müssen zur Darlegung an das Finanzamt zehn Jahre archiviert werden. Löschung der Fotodaten siehe Punkt V.4

IX. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Die Urheberin muss stets vermerkt sein.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Dennoch sollte binnen einem Monat eine Sicherheitskopie von der AuftraggeberIn angelegt werden. Für Schäden, die durch das Übertragen von der Fotografin gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet sie keinen Ersatz.

4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor/(Handy-)Display der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von "elas.pictures" erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

2. Durch die Ziffer VI.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XI. Schlussbestimmungen                                                                                    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Frau Michaela Wiechern ("elas.pictures").


Die AGB gelten ab dem 01.01.2026